Der erste Entwurf für das Finanzierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) enthält diverse Neuregelungen für Ärzte und Kliniken, auch die Zahnärzte sollen ihren Beitrag leisten.
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben.
Die Patienten in den Mittelpunkt rücken – parallele Entwicklungen in Deutschland und Europa.